Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir betreuen Mandanten bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften und beraten sie bei der steuerlichen und haftungsrechtlichen Optimierung. Wir begleiten unsere Mandanten darüber hinaus eng bei der Verhandlung und Erstellung von komplexen Handelsverträgen. Insbesondere fokussiert sich die Kanzlei auf die Beratung und Vertretung von Mandanten in deutsch-amerikanischen und deutsch-britischen Fällen des Handelsrechts und vor deutschen, britischen und amerikanischen Gerichten.
Deutsch-amerikanische Verträge und deutsch-britische Verträge
In Zusammenarbeit mit unseren US- und UK-Kollegen beraten wir Mandanten bei der Verhandlung und Abfassung von deutsch-amerikanischen und deutsch-britischen Verträgen. Des Weiteren beraten wir deutsche, britische und amerikanische Mandanten in den jeweils anderen Rechtsbereichen.
